Möchten Sie Ihre Altersvorsorge verbessern, allfällige Beitragslücken schliessen oder Ihre Steuern optimieren? Als aktiv versicherte Person haben Sie die Möglichkeit, einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse zu tätigen. Damit leisten Sie einen zusätzlichen Beitrag zu Ihrer finanziellen Sicherheit im Alter.
Was sind meine Vorteile?
- Höhere Leistungen im Alter: Mit einem Einkauf erhöhen Sie Ihre Altersrente oder Kapitalleistung.
- Frühpensionierung erleichtern: Ein Einkauf kann helfen, die finanziellen Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung zu verbessern.
- Ausgleich bei einer AHV-Ersatzrente: Bei einer vorzeitigen Pensionierung mit AHV-Ersatzrente wird das Sparguthaben entsprechend gekürzt. Die AHV-Ersatzrente kann kurz vor dem Pensionierungszeitpunkt aber auch durch einen Einkauf finanziert werden.
- Steuern optimieren: Einkäufe reduzieren Ihr steuerbares Einkommen und Ihre Steuerbelastung.
- Flexibel einzahlen: Eine Einkaufsplanung über mehrere Jahre kann Ihre finanzielle Belastung glätten und sich steuerlich lohnen. Lassen Sie sich von uns beraten.
Was muss ich beachten?
- Einkäufe sind erst möglich, sobald Sie alle Freizügigkeitsleistungen, die aus früheren Arbeitsverhältnissen stammen, an die PK Siemens überwiesen haben. Eine Anrechnung von nicht eingebrachten Freizügigkeitsleistungen ist nicht mehr möglich.
- Bei versicherten Personen, die noch nie in einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung versichert waren, ist die jährliche Einkaufssumme auf 20% des versicherten Lohns beschränkt, sofern sie aus dem Ausland zugezogen oder Grenzgänger sind. Diese Beschränkung gilt für fünf Jahre ab dem Tag der ersten Versicherung in einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung.
- Wurden ein oder mehrere Vorbezüge für Wohneigentum getätigt, sind Einkäufe erst dann möglich, sobald die Vorbezüge vollständig zurückbezahlt worden sind.
- Einkäufe können längstens bis zum Eintritt eines Vorsorgefalls erfolgen.
- Ein steuerneutraler Transfer von Säule-3a-Guthaben in die Pensionskasse ist möglich, vorausgesetzt, es besteht kein offener WEF-Vorbezug.
- Für jeden einzelnen Einkauf, der via myPension erfolgt, muss zwingend ein separater QR-Einzahlungsschein erstellt und verwendet werden.
- Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden (bspw. Barauszahlung bei einem Austritt, Kapitalbezug bei einer Pensionierung, Vorbezug für die Finanzierung von Wohneigentum).
- Damit Ihr Einkauf noch im laufenden Jahr steuerlich berücksichtigt werden kann, empfehlen wir, diesen bis spätestens 24. Dezember 2025 vorzunehmen. Wir bestätigen den Einkauf, indem wir Ihnen einen neuen Vorsorgeausweis und den Steuerbeleg zur Verfügung stellen.
Sie interessieren sich für einen freiwilligen Einkauf? Auf myPension können Sie unter «Simulationen» den Einkaufsprozess starten und erhalten anschliessend eine Einkaufsofferte. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie finden Ihre Ansprechperson auf unserer Webseite oder auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis.
Mehr Informationen über einen freiwilligen Einkauf finden Sie hier.