Glossar
AHV-Rentenalter (ordentliches)
Frauen erreichen das ordentliche AHV-Rentenalter mit dem Ersten des Monats nach dem 64. Geburtstag, Männer mit dem Ersten des Monats nach dem 65. Geburtstag.
Auffangeinrichtung
Die Auffangeinrichtung nimmt Freizügigkeitsleistungen von Personen entgegen, die beim Austritt aus der Pensionskasse keine Angaben zur Verwendung der Freizügigkeitsleistung machen.
Beitragsprimat
Die Alters- und Hinterlassenenleistungen werden auf der Grundlage des individuell vorhandenen Sparguthabens festgelegt.
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem Vorsorgevermögen und dem für die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen notwendigen Vorsorgekapital.
Eintrittsschwelle
Der Mindestjahreslohn, den eine Person erzielen muss, um obligatorisch gemäss BVG versichert zu sein.
Freizügigkeitsleistung
Das Guthaben gemäss Freizügigkeitsgesetz, welches jeder Versicherte bei seiner Pensionskasse ansammelt, sofern er Sparbeiträge entrichtet.
Frühpensionierungskonto
Versicherte haben die Möglichkeit, durch freiwillige Einkäufe Rentenkürzungen aufgrund einer Frühpensionierung ganz oder teilweise auszugleichen.
Global Custodian
Depotbank, welche Wertschriften und Kontobestände aufbewahrt und administrativ bewirtschaftet.
Kapitalabfindung
Eine Kapitalleistung ist die Auszahlung des gesamten Vorsorgeguthabens an eine versicherte Person. Dies anstelle einer Rentenauszahlung.
Kapitaldeckungsverfahren
Finanzierungsmethode. Alle Beiträge, die bis zum Austritt aus der Pensionskasse eingezahlt wurden, werden wie bei einer Bank einer Art Sparkonto gutgeschrieben und verzinst.
Koordinationsabzug
Wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt 7/8 der maximalen AHV-Rente und wird jährlich angepasst.
Mindestzinssatz gemäss BVG
Der vom Bundesrat festgelegte Zinssatz für die Mindestverzinsung der obligatorischen Guthaben in der Pensionskasse.
Rentner
Alle Personen, die von der PK Siemens eine Rente beziehen.
Risikobeitrag
Beiträge an die Pensionskasse zur Deckung der Risiken «Invalidität» und «Tod».
Rückstellungen
Pensionskassen müssen für ihre versicherungstechnischen Risiken, wie z.B. Tod oder Invalidität, Rückstellungen bilden.
Schattenrechnung
Die Schattenrechnung zeigt, wie hoch die individuellen gesetzlichen Mindestleistungen nach BVG sind, welche Pensionskassen garantieren müssen.
Sparbeitrag
Betrag, der jährlich dem Sparguthaben einer versicherten Person gutgeschrieben wird. Die altersabhängigen Ansätze werden in Prozent des koordinierten Jahreslohnes festgesetzt.
Sparguthaben
Guthaben des Versicherten auf dem Sparkonto, welches sich aus dem Sparguthaben gemäss BVG und dem Sparguthaben aus der überobligatorischen Vorsorge zusammensetzt.
Sparguthaben aus überobligatorischer Vorsorge
Guthaben des Versicherten auf dem Sparkonto, welches über den gesetzlichen Mindestvorschriften liegt.
Sparguthaben gemäss BVG
Guthaben des Versicherten auf dem Sparkonto, welches nach den gesetzlichen Mindestvorschriften gebildet wurde.
Swiss GAAP FER 26
Rechnungslegungsstandard, der für die Buchführung der Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch ist.
Umwandlungssatz
Mit diesem Prozentsatz wird aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet.
Unterdeckung
Sind die Verpflichtungen einer Pensionskasse höher als ihr Vermögen, so befindet sich die Kasse in Unterdeckung und muss saniert werden.
Vorsorgefall
Die versicherten Ereignisse Alter, Invalidität und Tod.
Vorsorgekapital
Das Vorsorgekapital der Aktivversicherten entspricht den Freizügigkeitsleistungen. Jenes der pensionierten Versicherten stellt die lebenslang laufenden Renten sicher.
eingetragene Partner
Partner, die im Personenstand der «eingetragenen Partnerschaft» gemäss Partnerschaftsgesetz leben.
koordinierter Lohn
Der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist, wenn die Eintrittsschwelle erreicht wird. Er entspricht dem massgebenden Lohn abzüglich dem Koordinationsabzug.
technischer Zinssatz
Finanzmathematische Grösse die bestimmt, wie künftige Vorsorgeverpflichtungen am Bewertungsstichtag diskontiert werden.
versicherungstechnische Grundlagen
Liefern massgebliche Informationen für die Finanzierung der Leistungen. Es sind dies erwartete Wahrscheinlichkeiten, wie z.B. Lebenserwartung, Invaliditäts- und Todesfallrisiko u.a.m.
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