Rentenrechner

Austritt

Ein Stellenwechsel führt in der Regel dazu, dass Sie die PK Siemens verlassen und in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers eintreten. Auf das Datum Ihres Austritts berechnen wir Ihre Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung). Das Guthaben überweisen wir in Ihrem Auftrag an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers.

Sollten Sie nicht direkt in eine neue Pensionskasse eintreten, z.B. aufgrund einer Reise, Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit, überweisen wir Ihre Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung. Nach dem Austritt bleiben Sie noch während eines Monats für die Risiken Invalidität und Tod versichert.

Versicherte, die beim Austritt 58 Jahre alt sind und nicht in eine neue Pensionskasse eintreten, erhalten Altersleistungen, es sei denn, sie nehmen im Haupterwerb eine selbständige Erwerbstätigkeit auf oder sind arbeitslos gemeldet.

Barauszahlung der Austrittsleistung 

Seit dem 1. Juni 2007 ist das «Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Staaten» in Kraft. Daraus ergeben sich Einschränkungen bezüglich der Barauszahlung. Beachten Sie unser Merkblatt zu diesem Thema. 

Die Barauszahlung ist möglich, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist: 

  • Sie verlassen die Schweiz endgültig und geben Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz definitiv auf;
  • Sie nehmen im Haupterwerb eine selbständige Erwerbstätigkeit auf;
  • Die Freizügigkeitsleistung ist kleiner als der persönliche Jahresbeitrag.

Überweisung der Austrittsleistung

Nachdem uns Ihr Arbeitgeber Ihren Austritt gemeldet hat, erhalten Sie unsere Austrittsabrechnung und das Formular «Austritt». Es ist wichtig, dass Sie dieses umgehend ausfüllen und an uns zurücksenden. Wir leiten anschliessend die Freizügigkeitsleistung gemäss Ihren Anweisungen an die gewünschte Stelle weiter. 

Ohne Meldung Ihrerseits überweisen wir Ihre Freizügigkeitsguthaben nach einer Frist von sechs Monaten an die Stiftung Auffangeinrichtung.