Rentenrechner

Vorsorgeausweis

Auf Ihrem individuellen Sparkonto sammelt sich mit der Zeit einiges an Geld an. Der Vorsorgeausweis fasst alle wichtigen Daten zu Ihrer Versicherungssituation zusammen. Es ist uns wichtig, dass Sie das Dokument verstehen. Darum haben wir wichtige Angaben für Sie erläutert. Damit Sie die Daten prüfen und Ihre Vorsorge selbstbestimmt planen können.

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt

Aktuelle Daten

Hier finden Sie Ihre persönlichen Daten und Kennzahlen. Bitte überprüfen Sie die Angaben nach Erhalt des Vorsorgeausweises. Beachten Sie speziell die Daten zum versicherten Lohn. Dieser dient als Basis für alle Berechnungen und zukünftigen Leistungen.

Finanzierung und Altersguthaben

Sie sehen, wie viel Geld innert einem Jahr in die Pensionskasse geflossen ist, aufgeschlüsselt nach Spar- und Risikobeiträgen. Auch Freizügigkeitseinlagen oder Einkäufe auf Ihr Sparkonto sind ersichtlich, genauso wie die Höhe Ihres gesamten Sparguthabens. Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber immer den höchsten Sparbeitrag «Standard Surplus» überweist - unabhängig vom Sparplan, den Sie für sich gewählt haben. Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, haben Sie Anspruch auf das angesparte Altersguthaben (Freizügigkeitsleistung). Der Betrag wird an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers weitergeleitet.

Leistungen

Dieser Absatz zeigt, mit welchen voraussichtlichen Leistungen Sie oder Ihre Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall rechnen können. Es handelt sich um provisorisch berechnete Werte. Die effektive Höhe im Zeitpunkt des Leistungsanspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Lohnentwicklung, der Verzinsung oder vom geltenden Umwandlungssatz.

Bitte beachten

Aus dem Vorsorgeausweis lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Massgebend für die Berechnung ist das jeweils gültige Vorsorgereglement und die Grundlagen im Zeitpunkt des Leistungsanspruchs.

Wann erhalte ich meinen Vorsorgeausweis?

Wir stellen Ihnen jeweils im Februar Ihren persönlichen Ausweis per Post zu. Alle darin aufgeführten Leistungszahlen basieren auf dem 1. Januar des laufenden Jahres. Ändert sich unter dem Jahr die Berechnungsgrundlage, erhalten Sie einen aktualisierten Vorsorgeausweis. So beispielsweise nach einer Lohnänderung, bei einem neuen Beschäftigungsgrad, nach einer Scheidung oder nach Vorbezügen im Rahmen der gesetzlichen Wohneigentumsförderung.