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Was ist der BVG-Mindestzinssatz?

Der BVG-Mindestzinssatz wird für die minimale Verzinsung der BVG-Altersguthaben vom Bundesrat periodisch festgelegt. Er sollte die Veränderungen am Kapitalmarkt berücksichtigen. Er ist vergangenheitsbezogen und oft Spielball der Politik. Der überobligatorische Teil der Altersguthaben ist nicht an diesen Zinssatz gebunden.