Das Verhalten von Pensionskassen-Verantwortlichen muss hohen ethischen Massstäben genügend. Als Mitglied des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP haben wir uns verpflichtet, die ASIP-Charta umzusetzen. Oberstes Ziel ist die Wahrung der Interessen unserer Versicherten.
Die ASIP-Charta und die dazugehörigen Fachrichtlinien sind für alle Stiftungsräte und Mitarbeitenden der PK Siemens verbindlich. Verstösse werden nach den disziplinarischen Richtlinien der Siemens Schweiz AG geahndet. Einmal jährlich bestätigen Stiftungsräte und Mitarbeitende der PK Siemens schriftlich, dass sie:
- die relevanten Bestimmungen der ASIP-Charta und die dazugehörigen Fachrichtlinien kennen und im abgelaufenen Geschäftsjahr eingehalten haben;
- keine verbotenen Eigengeschäfte getätigt haben;
- potenzielle Interessenkonflikte offengelegt haben.
Zudem legen sie deklarationspflichtige persönliche Vermögensvorteile offen.
Dokumente
ASIP ChartaPDF / 194 kB