Die schwierige Lage an den Märkten und die negative Performance im Geschäftsjahr 2022 veranlassten den Stiftungsrat, die Sparguthaben ab dem 1. Januar 2023 umhüllend mit 1 % zu verzinsen. Dieser Zinssatz entspricht dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz für das Jahr 2023.
Die PK Siemens ist eine umhüllende Vorsorgeeinrichtung. Das bedeutet, dass sie nicht nur das obligatorische sondern auch das überobligatorische Sparguthaben mindestens mit dem Mindestzinssatz verzinst.
Entwicklung der Verzinsung
01.01.2023 bis 31.12.2023: 1 %
01.01.2022 bis 31.12.2022: 6 %
01.10.2021 bis 31.12.2021: 2 %