Genehmigung des Teilliquidationsreglementes
(Informationsschreiben an die Versicherten vom 25. Januar 2010)
Gemäss Art. 53b des Bundesgesetzes über die Berufliche Vorsorge (BVG) muss jede Vorsorgeeinrichtung reglementarische Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren einer Teilliquidation erlassen, welche von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen sind.
Aufgrund der gesetzlichen Anpassungen, gültig ab 1.6.2009, hat der Stiftungsrat der Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz (PK SGS) das seit dem 11. Dezember 2007 in Kraft gesetzte Teilliquidationsreglement überarbeitet, an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2009 einstimmig genehmigt: PDF
Mit Schreiben vom 25. Januar 2010 hat die PK SGS alle aktiven Versicherten und RentnerInnen darüber informiert: PDF
Mit Verfügung vom 5. Januar 2010 hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Amt für Berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS), dieses angepasste Teilliquidationsreglement der PK SGS genehmigt: PDF
Gemäss der Verfügung vom BVS kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet (also bis zum 28. Februar 2010) Beschwerde (im Doppel) beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag, dessen Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters enthalten. Dabei sind der angefochtene Entscheid und die angerufenen Beweismittel soweit möglich beizulegen.
Verstreicht die Beschwerdefrist ungenützt, dann wird das BVS das Teilliquidationsreglement definitiv in Rechtskraft setzen. (Mit Schreiben des BVS vom 22.03.2010 per 11.12.2009 in Rechtskraft getreten.)
In Analogie wurden seitens des BVS die Teilliquidationsreglemente der übrigen Stiftungen wie folgt genehmigt:
- ST FK (Stiftung Führungskräfte der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz)
Verfügung vom 05.01.2010
- PTS SBT (Patronalstiftung der Siemens Building Technologies)
Verfügung vom 14.04.2010
- WF MA (Wohlfahrtsfonds für die Mitarbeiter der Siemens Schweiz)
Verfügung vom 05.01.2010
- WF FK (Wohlfahrtsfonds für Führungskräfte der Siemens Schweiz)
Verfügung vom 13.04.2010
Bei allfällige Fragen steht Ihnen Frau Beatrice Fluri, Geschäftsbereichsleiterin Vorsorge der PK SGS, Tel. +41 (0)58 558 61 65, E-Mail beatrice.fluri@siemens.com, gerne zur Verfügung.