Deckungsgrad per 30.09.2009 / Sanierungsmassnahmen 2010

Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz: Deckungsgrad liegt bei 98,37 %
Der Deckungsgrad der Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz beträgt per 30.09.2009 98.37%. Dieser Wert lag ein Jahr zuvor noch bei 97.70% und sank während des Geschäftsjahres 2008/2009 zwischenzeitlich auf rund 90% ab. Gründe dafür, dass sich der Deckungsgrad leicht über Vorjahres-Niveau befindet, sind die positive Entwicklung an den weltweiten Kapitalmärkten seit Mitte März 2009 sowie die Gesamtheit der seit Ende Dezember 2008 umgesetzten Sanierungsmassnahmen.

Weitere Massnahmen
Die für das Kalenderjahr 2009 beschlossenen Sanierungsmassnahmen (Nullverzinsung der gesamten Sparguthaben der aktiven Versicherten sowie, im Gegenzug, einseitige Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers von 2.0% der versicherten Löhne) dauern noch bis 31.12.2009 an.

Weil die Pensionskasse weiterhin eine leichte Unterdeckung aufweist, muss der Stiftungsrat aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen geeignete Massnahmen treffen, mit welchen innert nützlicher Frist, d.h. innert 5 bis 7 Jahren, die volle Deckung wieder erreicht werden kann.

Aus diesem Grund hat der Stiftungsrat anlässlich seiner Sitzung vom 11.12.2009 in Abstimmung mit den entsprechenden Experten beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten (obligatorischer und überobligatorischer Teil) ab dem 1.1.2010 wieder mit 1.0% zu verzinsen. Die gleiche Verzinsung gilt auch für die Mutationszinsen der Austretenden. Im Gegenzug leisten die Arbeitgeber ab dem gleichen Zeitpunkt Sanierungsbeiträge in Höhe von 2.0% des versicherten Lohnes. Die Arbeitnehmer haben keine Sanierungsbeiträge zu leisten.

Diese Massnahmen gelten bis auf weiteres.
Ferner hat der Stiftungsrat beschlossen, den technischen Zins, welcher für die Berechnung der Rentner- Deckungskapitalien verwendet wird, per 1.1.2010 von 4.0% auf 3.5% zu senken. Dies entspricht der aktuell üblichen Verzinsung der Rentnerkapitalien bei den meisten Pensionskassen in der Schweiz.

Damit verbunden sowie unter dem Aspekt der weiter steigenden Lebenserwartung (das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Deckungskapital muss dabei immer mehr über einen längeren Zeitraum ausbezahlt werden können) sowie der mittel- bis längerfristig geringeren Renditeerwartungen wird der Umwandlungssatz ab 1.1.2012 stufenweise bis 1.1.2015 von 6.8% auf 6.4% reduziert, d.h. abgefedert im Sinne einer Übergangsfrist.

Der Stiftungsrat prüft die finanzielle Situation sowie allfällige weitere Optimierungsmöglichkeiten (so u.a. weitere Möglichkeiten zur Abfederung der o.e. Umwandlungssatz-Senkung) laufend. Weil zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbar ist, wie sich die weltweiten Kapitalmärkte weiter entwickeln werden, behält er sich vor, je nach Entwicklung der finanziellen Situation bzw. des Deckungsgrades, auch unterjährig, entweder weitere Sanierungsmassnahmen zu beschliessen oder bereits beschlossene Sanierungsmassnahmen zu reduzieren oder aufzuheben.

Die aktuellen Rentnerinnen und Rentner sind von diesen Massnahmen nicht betroffen. Der Stiftungsrat hat beschlossen, keine Teuerungsanpassung zu gewähren und keine Rentenanpassungen vorzunehmen. Die Rentenzahlungen erfolgen damit ab 1.1.2010 bis auf Weiteres in unveränderter Höhe.