Fachwörter

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AHV-Ersatzrente

Temporäre Rente, die von der Vorsorgeeinrichtung zwischen dem Altersrücktritt und dem Einsetzen der AHV-Rente gewährt wird.

Altersguthaben / Alterssparguthaben

Summe der angesammelten Altersgutschriften inkl. Freizügigkeitsleistungen und Zinsen.

Altersgutschriften

Jährliche Gutschrift auf dem Alterskonto, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des versicherten Lohnes bestimmt ist.

Anlagestiftung

Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren Personalvorsorgeeinrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien anzulegen und zu verwalten.

Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgesehen. Sie muss eine zentrale, kantonale Instanz sein, welche unter der Oberaufsicht des Bundesrates steht. Sie kann gewisse Aufgaben auch anderen Kantons- oder Gemeindeinstanzen übertragen. Die Aufsichtsbehörde ist kein Organ der Vorsorgeeinrichtung und hat nicht die Befugnis, eine Vertretung in der Vorsorgeeinrichtung oder Teilnahme an ihrer Verwaltung zu verlangen. Die Aufsichtsbehörde kann Weisungen erlassen, insbesondere betreffend der Vermögensverwaltung. Sie ist auch befugt, Klagen von Destinatären entgegenzunehmen, wenn die Organe der Vorsorgeeinrichtung willkürlich handeln.

Auskunftspflicht

Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglements erforderlich sind, wie Familienverhältnisse, gesetzliche oder vom Versicherten freiwillig übernommene Unterhaltspflichten, Gesundheitszustand, Bereitschaft, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Austrittsleistung

Reglementarische Leistung, die einem Versicherten gewährt wird, der aus der Personalvorsorgeeinrichtung austritt (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt).
Austrittsguthaben = Sparguthaben (Firma- und persönlicher Teil) plus Einkaufsguthaben (private Einkaufskonti).

Autonome Pensionskasse

Autonome Pensionskassen sind vollumfänglich für die Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen verantwortlich. Sie verwalten ihre Anlagevermögen selbst. Allfällige Deckungs- und Finanzierungslücken werden auf die Vorsorgewerke (Unternehmen) überwälzt.

Barwert

Der Barwert in einem bestimmten Zeitpunkt entspricht dem Wert, der dann als verzinsliches Kapital vorhanden sein muss, um daraus später zu erwartende Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.

Baukredit

Hypothekarisch sichergestellter Kredit zur Bezahlung eines Neu- oder Umbaus.

Beitragspflicht

Pflicht, die vom Reglement vorgesehenen Beiträge zu leisten. In der Regel wird unter Beitrag ein wiederkehrender Beitrag verstanden.

Beitragsprimat

Wir sprechen von einer Vorsorgeeinrichtung mit Beitragsprimat, wenn die Beitragshöhe im Reglement festgelegt ist (in festen Frankenbeträgen oder in Prozenten einer Bezugsgrösse) und daraus die Höhe der einzelnen Vorsorgeleistungen ermittelt wird.

Betriebsrechnung (Erfolgsrechnung)

Differenz, die sich aus der Höherbewertung oder dem Verkauf von Aktiven oder aus der Tieferbewertung von Passiven (z.B. von Rückstellungen) im Vergleich zu früheren Werten ergibt.

Bilanz

Periodische Gegenüberstellung sämtlicher Aktiven und Passiven an einem bestimmten Stichtag. Die Aktivseite der Bilanz gibt Aufschluss über die Herkunft der Mittel, während die Passivseite über die Verwendung der Mittel orientiert.

Bonität der Vorsorgeeinrichtung

Bonität ist bei einer Vorsorgeeinrichtung dann gegeben, wenn Sicherheit, genügender Ertrag der Anlagen und eine angemessene Verteilung der Anlagerisiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln gewährleistet sind.

BVG

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge legt die obligatorischen Mindestleistungen fest.

Deckungsgrad

Unter dem Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und den auf Grund des gewählten Finanzierungsverfahrens berechneten Vorsorgekapitalien inkl. technischen Rückstellungen zu verstehen.

Destinatär

Versichertes Mitglied einer Personalvorsorgeeinrichtung.

Dienstjahre

Jahre zwischen Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses.

Ehegattenrente

Rente für Witwer oder Witwe.

Eintrittsgeld (finanzielle Beteiligung beim Eintritt)

In einer Leistungsprimatkasse entspricht das Eintrittsgeld dem Betrag, der notwendig ist, um die reglementarischen, vom Eintrittsalter und den zukünftigen Beitragsjahren des Versicherten abhängigen Leistungen erreichen zu können. Durch das Eintrittsgeld werden keine Beitrags- oder Versicherungsjahre eingekauft. Wird es nicht bezahlt, werden die reglementarischen Leistungen gekürzt.

Freizügigkeitsleistung / FZL

Siehe unter Austrittsleistung

Freizügigkeitspolice

Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder beim Pool Schweiz. Lebensversicherungsgesellschaften. Rückkauf nur bei Einbringung in eine Personalvorsorge-Einrichtung möglich, bzw. in gesetzlich zugelassenen Fällen.

Freizügigkeitsstiftung

Einrichtung der Bank mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.

Fürsorgefonds, Hilfsfonds, Wohlfahrtsfonds, Unterstützungsfonds, Sparfonds, Risikofonds

Früher oft als Bezeichnungen für Vorsorgeeinrichtungen verwendet. Heute versteht man darunter meistens spezielle Abteilungen, auch innerhalb einer bestehenden Institution, die in der Regel nicht reglementiert sind. Sie haben verschiedene Zweckbestimmungen und sehen häufig freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch vor.

Gemeinschaftsstiftung

Eine Gemeinschaftsstiftung ist eine Stiftung für verschiedene Unternehmungen, die durch eine bestimmte Gemeinsamkeit miteinander verbunden sind und die ihren Arbeitnehmern eine einheitliche Vorsorge bieten möchten. Das typische Merkmal dieser Stiftung ist, dass die Organisation, der Versicherungsplan und die Rechnungsführung einheitlich geregelt sind.

Geschiedene Ehegatten

Hinterlässt der Versicherte einen geschiedenen Ehegatten, so ist dieser in gewissen Fällen dem überlebenden Ehegatten gleichgestellt. Die Leistungen dürfen jedoch zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen den im Scheidungsurteil zugesprochenen Anspruch nicht übersteigen.

Goldene Regel

Bei der Goldenen Regel wird von der Annahme ausgegangen, dass die Geldentwertung im gleichen Verhältnis zunimmt wie die Verzinsung der Altersguthaben.

Halbinvalid

Person, die eine halbe Invalidenrente bezieht, weil ihre Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vermindert ist.

Halbwaise

Kind, bei dem nur ein Elternteil verstorben ist.

Hinterlassene / Hinterbliebene

Personen, die beim Tod des Versicherten (Aktive oder Pensionierte) Anspruch auf eine Leistung der Vorsorgeeinrichtung haben, grundsätzlich weil der Verstorbene für deren Lebensunterhalt ganz oder zu einem wesentlichen Teil aufgekommen ist. Umfasst Witwe, Witwer, geschiedene Ehefrau, Waisen sowie Lebenspartner

Hypothek

Forderung, die durch ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht an einem Grundstück sichergestellt ist. Arten dieser Grundpfandrechte sind in der Schweiz Grundpfandverschreibung, Schuldbrief und Gült.

Invalidenrentner

Person, die aus gesundheitlichen Gründen arbeits- oder erwerbsunfähig geworden ist und deshalb von der Vorsorgeeinrichtung eine Rente bezieht.

Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug entspricht der Differenz vom AHV-pflichtigen zum versicherten Jahreslohn. Mit diesem Abzug wird berücksichtigt, dass bereits ein Teil des Verdienstes durch die AHV-Leistungen versichert ist.

Koordinierter Lohn

Seit dem In-Kraft-Treten des BVG: Bezeichnung jenes Lohnanteils, welcher für das BVG berücksichtigt wird.

Leibrente

Rente, zahlbar bis zum Todesfall des Versicherten.

Leistungsprimat

Wir sprechen von einer Vorsorgeeinrichtung mit Leistungsprimat, wenn die Art und Höhe der Vorsorgeleistungen im Reglement festgelegt ist (in festen Frankenbeträgen oder in Prozenten einer Bezugsgrösse) und daraus individuell oder kollektiv die Höhe der Beiträge ermittelt wird.

Meldepflicht

Pflicht des Versicherten, der Kasse unaufgefordert alle Änderungen zu melden, die für die Anwendung des Reglements erforderlich sind: Änderung des Zivilstandes, der Familienverhältnisse, der Unterhaltspflicht. Ferner für Invalide: Pflicht, bei der IV eine Rente geltend zu machen und den IV-Entscheid mitzuteilen, sich regelmässig ärztlichen Kontrollen zu unterziehen, usw.

Mindestrente

Garantierte Mindestrente für einen Versicherten (Beispiel AHV/IV).

Paritätisches Organ

Im Rahmen der obligatorischen Vorsorge aus derselben Anzahl Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetztes Organ.

Pensionskasse

Ursprünglich wurde darunter eine Institution verstanden, welche wiederkehrende Leistungen, das heisst Pensionen (Renten) ausrichtet. Heute wird der Ausdruck in der Umgangssprache oft auch für Kassen mit Kapitalleistungen verwendet.

Personal-Vorsorgestiftung

Stiftungen sind häufig bei Unternehmungen anzutreffen, deren Vorsorge sich auf das firmeneigene Personal beschränkt. Solche Stiftungen werden auch oft einfache oder gewöhnliche Stiftungen genannt, um sie von den übrigen Stiftungen abgrenzen zu können.

Protokolle

Das schriftliche Festhalten von Entscheidungen der Vorsorgeeinrichtung.

Reglement einer Vorsorgeeinrichtung

Das Reglement beschreibt die gesamte Vorsorgetätigkeit oder einen Teil davon. Das Reglement legt den Kreis der begünstigten Personen fest, die vorgesehenen Leistungen, die Rechte und Pflichten der begünstigten Personen und die Finanzierung der Leistungen.

Rentenversicherung

Die Leistungen werden hauptsächlich auf Rentenbasis ausgerichtet, zusätzlich oft Todesfallsummen oder Sterbegelder.

Rentner

Person, die irgend eine Rente bezieht (eidgenössische Versicherung, berufliche Vorsorge, private Rentenverträge, usw.). Pensionierte, Invalide, überlebende Ehegatten, Waisen sowie allenfalls andere Berechtigte gehören dem Bestand der Rentner an.

Rentnerverhältnis

Das Rentnerverhältnis entspricht dem Verhältnis zwischen der Zahl der aktiven Versicherten und der Zahl der Rentenbezüger (Alters-, Invaliden- und Ehegattenrenten ohne Kinderrenten). Der Begriff wird auch im umgekehrten Sinn verwendet.

Sammelstiftung

Einer Sammelstiftung können sich beliebige Unternehmungen (meist kleinere Firmen) anschliessen, die aus administrativen Gründen keine eigene Stiftung errichten wollen. Für jede angeschlossene Unternehmung gilt ein eigenes Reglement, es besteht ein eigener Kassenvorstand und es wird getrennt Rechnung geführt.

Sanierungsmassnahmen (Unterdeckung)

Über einen bestimmten Zeitraum definierte Massnahmen zur wirkungsvollen und nachvollziehbaren Behebung von Unterdeckung.

Schwankungsreserve

Von der Vorsorgeeinrichtung für die Deckung der Risikoabweichungen bei Kapitalinvestitionen gebildete Reserve.

Sicherheitsfonds

Er richtet Zuschüsse an jene Vorsorgeeinrichtungen aus, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen; er stellt ferner die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher.

Taggeld aus dem UVG

Dieses wird nach einem Unfall ausbezahlt. Es beträgt 80% des versicherten Lohnes (max. Lohn CHF 126'000) und wird ab dem 3. Tag bis zur Konsolidation mit einer Invalidenrente entrichtet. Dieses Taggeld wird von der SUVA (Eidg. Unfallversicherungsanstalt) oder von einer konzessionierten Versicherungsgesellschaft ausbezahlt. Kein Taggeld wird entrichtet, falls der Versicherte ein gleichwertiges Taggeld der IV erhält.

Taggeld aus der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sieht seit 1.7.1997 vor, dass die Arbeitslosenkasse zur Sicherung der Risiken Tod und Invalidität den Arbeitslosen einen Beitrag abzieht und diesen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die BVG-Auffangeinrichtung überweist.

Taggeld aus der IV

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sieht seit 1.7.1997 vor, dass die Arbeitslosenkasse zur Sicherung der Risiken Tod und Invalidität den Arbeitslosen einen Beitrag abzieht und diesen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die BVG-Auffangeinrichtung überweist.

Teilinvalider

Person, die aus gesundheitlichen Gründen teilerwerbsunfähig geworden ist und deshalb eine Teilrente bezieht. Ein im Sinne der IV Teilinvalider kann vollzeitig arbeiten, aber einen niedrigeren Lohn als früher beziehen.

Teilliquidation

Die Voraussetzungen für eine Teilliquidation sind erfüllt, wenn:

  1. eine erhebliche Verminderung der Belegschaft erfolgt;
  2. eine Unternehmung restrukturiert wird;
  3. ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin den Anschlussvertrag mit einer Vorsogeeinrichtung auflöst und diese Einrichtung nach der Auflösung weiterbesteht.


Jede Vorsorgeeinrichtung muss über ein Teilliquidationsreglement mit entsprechenden Detailbestimmungen verfügen.

Teilrente

Rentenbetrag, der von der Vorsorgeeinrichtung ausbezahlt wird, wenn die Anzahl der erforderlichen Beitragsjahre für die Vollrente nicht vorhanden ist. Dieser Ausdruck wird auch im Falle einer teilweisen Invalidität verwendet.

Übergangsgeneration

Versicherte einer Vorsorgeeinrichtung, die bei einer Änderung des Reglements versichert sind. Ihre Rechte und Pflichten werden in sogenannten "Übergangsbestimmungen" des Reglements oder eines Nachtrages geregelt.

Überlebender Ehegatte

Ehegatte eines verstorbenen Versicherten (aktiv oder pensioniert). Dieser Ausdruck wird verwendet, wenn Witwer und Witwen unter den gleichen Bedingungen eine Hinterlassenenleistung beanspruchen können. Sind die reglementarischen Bedingungen erfüllt, so bezieht der überlebende Ehegatte die Rente bis zu seinem Tod oder allenfalls bis zu einer Wiederverheiratung.

Umlageverfahren

Beim Umlageverfahren wird der jährliche Beitrag periodisch so festgelegt, dass auch die in der entsprechenden Periode anfallenden Vorsorgeleistungen erbracht werden können. Weder die laufenden noch die anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit welchem beim Rücktrittsalter das Altersguthaben in eine Altersrente umgewandelt wird. Er sollte dem Kehrwert des Leistungsbarwertes im entsprechenden Rücktrittsalter entsprechen und wird in Prozenten angegeben.

Verbandskasse

Von einem Verband für seine Mitglieder organisierte Vorsorgeeinrichtung.

Versicherungsdauer (Jahre, Zeitabschnitt)

Von einem Verband für seine Mitglieder organisierte Vorsorgeeinrichtung.

Versicherungsgericht

Jeder Kanton bezeichnet als kantonale Instanz ein Gericht, das über Streitigkeiten, die sich aus einem Vorsorgeverhältnis ergeben, entscheidet. Zürich: Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich in Winterthur.

Versicherungskasse

Häufiger Name einer Vorsorgeeinrichtung des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde.

Volle (ganze) Rente

Von einer Versicherungseinrichtung gewährte Rente, vorausgesetzt, dass die Anzahl Beitragsjahre des Versicherten dem Maximum gemäss Reglement entspricht. Dieser Ausdruck wird auch bei einer Vollinvalidität verwendet.

Vorsorgegrad

Der Vorsorgegrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem Rententotal der ersten und zweiten Säule und dem Bruttolohn. Der Vorsorgegrad kann individuell oder für ein bestimmtes Kollektiv ermittelt werden.

Waise

Kind eines verstorbenen Versicherten (aktiv oder pensioniert), das infolge Tod des Versicherten Anspruch auf eine Rente hat. Der Anspruch besteht, solange die reglementarischen Bestimmungen erfüllt sind. Dieser Begriff gilt auch für Kinder, wenn der verstorbene Versicherte für ihren Lebensunterhalt aufkam.

Witwe/Witwer

Ehegatte/Ehegattin eines verstorbenen Versicherten.

Wohneigentumsförderung / WEF

Aktive Versichterte können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen Teil ihres vorhandenen Sparguthabens für selbstbewohntes Wohneigentum für den eigenen Bedarf verpfänden oder vorbeziehen.