Vorbezug Wohneigentum
Grundsätzlich kann Vorsorgekapital zur Förderung von Wohneigentum eingesetzt werden. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
Vorbezug
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Vorsorgekapital beziehen. Dadurch reduziert sich Ihr Altersguthaben. Der Vorbezug ist als Kapitalleistung der beruflichen Vorsorge zu besteuern.
Verpfändung
Sie können entweder den Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Kapitalbetrag in bestimmter Höhe verpfänden.
Die Bestimmungen finden Sie in den Richtlinien oder fragen Sie einfach Ihren Vorsorgebetreuer.
Haben Sie sich für eine der beiden Möglichkeiten entschieden, können Sie den Antrag für einen Vorbezug/Verpfändung für Wohneigentum (pdf) ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden.